

Rechtsanwältin
Carola Schulz
Reicker Str. 12
01219 Dresden
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Dieser Begriff wird häufig verwendet. Was genau damit gemeint ist, bleibt indes unklar. Wir haben folgendes recherchiert::
"Winkeladvokat" Ein großer Teil der Befragten versteht hierunter:
"Anwalt, der sich in den Winkeln des Gesetzes auskennt",
"Anwalt, der sich durch geschickte "Winkelzüge" auszeichnet"
Tatsächlich kam diese Bezeichnung der Rechtsanwälte jedoch vermutlich wie folgt zustande:
Anfang des 19. Jahrhunderts war die Rechtsberatung anders als heute gesetzlich nicht geregelt und es gab nur wenige Rechtsanwälte. Daher stellten sich vielfach Berater zur Verfügung, die tatsächlich keine Rechtsanwälte waren und ein Büro nicht vorhielten. So trafen sich die Berater mit ihren Mandanten in öffentlichen Einrichtungen, zumeist Gasthäusern oder Kneipen, um sich zu beraten.
Um den Gesprächspartner neben dem üblichen Kneipengemurmel besser zu verstehen und um bei der Unterhaltung mit dem Mandanten "unter vier Ohren" zu bleiben, setzten sich Berater und Mandant am Tisch "über Eck ", also im Winkel zueinander. Der Berater also, der mit dem Gesprächspartner im Winkel saß, war ein sog. Winkeladvokat, obwohl tatsächlich gerade kein Advokat.
Diese Berater nahmen einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft ein, zumal sie ihre Hilfe auch denjenigen zukommen ließen, die sich einen "echten Rechtsanwalt" gerade nicht leisten konnten. Vor diesem Hintergrund erscheint weniger verständlich, dass diese Bezeichnung heute eher als ein Schimpfwort zu verstehen ist. Dennoch: Wer einen Rechtsanwalt mit "Winkeladvokat" bezeichnet, kann sich der Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch strafbar machen. Hierauf stehen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.