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Ihr Ansprechpartner in unserer Rechtsanwaltskanzlei:
Rechtsanwalt Rainer Schulz
Unser Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät Sie in allen Fragen des gewerblichen Mietrechts sowie des Wohnraummietrechts. Unter das gewerbliche Mietrecht fallen sämtliche Miet- und Pachtverträge über gewerblich genutzte Räume oder Grundstücke, also Büros, Betriebsgrundstücke, Pachtflächen usw. Hier sind wir Ihnen vor allem bei der Vertragsgestaltung behilflich. Auf die Formulierung eines in der Regel mehrere Jahre dauernden Miet- oder Pachtvertrages sollten die Vertragspartner besonderen Wert legen, da Änderungen im Nachhinein kaum durchsetzbar sind. Außerdem schlummern in Mietverträgen eine Reihe vielfältiger Gefahren im Hinblick auf die Unwirksamkeit einzelner Klauseln. Die Rechtsprechung hat viele Vertragsklauseln für unwirksam erklärt. Auch in der Zukunft ist damit zu rechnen, dass einzelne Vertragsklauseln der Inhaltskontrolle nicht Stand halten. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen über Betriebskosten und Betriebskostenvorauszahlungen, über die Kaution, die Betriebspflicht in Einkaufszentren, die Befristung von Mietverträgen und die Möglichkeiten der Kündigung. Besonderes Augenmerk ist auf die korrekte Ausformulierung befristeter Mietverträge zu legen. Kleinste Fehler in der Formulierung oder der Abfassung des Mietvertrages führen dazu, dass die Schriftform als nicht eingehalten gilt. Dies kann dazu führen, dass die andere Vertragspartei den scheinbar für lange Zeit geschlossenen Vertrag kurzfristig aufkündigt, was zu erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Wir beraten Sie selbstverständlich bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Mietverträgen, sei es auf Mietzahlung, Räumung, Einhaltung der Betriebspflicht, Mangelbeseitigung oder im Hinblick auf Betriebskosten. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Rechten als Mieter bspw. bei Mängel (Minderung, Zurückbehaltungsrecht).