Justicia

 

 

Die Pflicht, die Berufstracht (Robe) zu tragen (heute § 20 BORA), geht auf die Kabinettsorder von König Friedrich Wilhelm I. von Preußen vom 15.12.1726 zurück:

"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstens, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann."